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Die zwischen 1979 und 1986 errichteten Wohnhochhäuser Holenacker bilden ein Quartier in der Stadt Bern. Es handelt sich um eine...
Eine ausserordentlich hohe Solarfassade

12. Februar 2024

Blick auf die Hochhaussiedlung Holenacker der Genossenschaft Fambau in Bern in einer Aufnahme aus dem Jahr 2008. Die beiden Hochhäuser auf der linken Seite sollen mit einer PV-Fassade ausgestattet werden.
Quelle: ©commons.wikimedia.org.

Die zwischen 1979 und 1986 errichteten Wohnhochhäuser Holenacker bilden ein Quartier in der Stadt Bern. Es handelt sich um eine vorwiegend aus Wohntürmen bestehende Überbauung, welche für längere Zeit die letzte in Bern gebaute Hochhaussiedlung blieb. Denn ab den 1970er Jahren betrachtete man diese Art des verdichteten Bauens als ungeeignete Wohnlösung.
In diesem Fall war es das Ziel der Architekten, das Wachstum der Stadt ins Uferlose und Monotonie zu vermeiden , grosse zusammenhängende Grünflächen zu erhalten, die Wohnblöcke mit ihrem Angebot an Gemeinschaftseinrichtungen als sinnvolle Einheiten zu gestalten und die Erschliessungskosten niedrig zu halten.
Nach nunmehr vierzig Jahren wird ein Teil der grossen Holenacker-Überbauung einer umfassenden Sanierung unterzogen, die auch die Installation von Photovoltaik-Modulen an den Fassaden der beiden 80 Meter hohen Gebäude umfasst: Es handelt sich um die höchsten je in der Schweiz gebauten Solarfassaden.
Da es sich um eine Fassadeninstallation handelt, ist der Brandschutz ein Thema, das vorrangig behandelt und gelöst werden muss. Die Brandschutzvorschriften erlauben nämlich nur die Verwendung von nicht brennbaren Baustoffen der Klasse RF1 an den Fassaden von Gebäuden, die höher als 30 Meter sind. PV-Module hingegen werden in die Klasse RF2 (geringer Brandbeitrag) eingeteilt.

 

Photovoltaik und Brandvorbeugung

 

Eine Revision der nationalen Brandschutzrichtlinien ist derzeit in Arbeit. Die dafür zuständige Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) wird die Sicherheitsbewertung von PV-Modulen jedoch voraussichtlich nicht ändern, da sie nicht anders behandelt werden sollten als ähnlich brennbare Materialien.
Solararchitektur ist aber auch in einer solchen vertikalen Konfiguration nicht unmöglich. Unter der Voraussetzung, dass ein Nachweisverfahren angewandt wird, hat nun die Kantonale Gebäudeversicherung eine Bewilligung für die PV-Integration an den beiden Hochhäusern in Bern-Betlehem erteilt.
Um die Risiken zu minimieren, entwickelt die Versicherungsgesellschaft in Zusammenarbeit mit einer interdisziplinären Projektgruppe eine Planungshilfe für die Erstellung eines Brandschutznachweises. Konsultieren Sie stets die örtlichen Behörden und Fachleute, um über die spezifischen Vorschriften und bewährten Verfahren in Ihrer Region auf dem Laufenden zu sein.

 

Dokument zum Stand der Technik in Bezug auf das VKF-Brandschutzmerkblatt für Solaranlagen

 

Im Oktober 2023 hat Swissolar ein Übergangsdokument für die Planung und den Brandschutznachweis von hinterlüfteten PV-Fassaden veröffentlicht. Das Dokument, das in deutscher und französischer Sprache vorliegt, bietet eine Klassifizierung der Systeme für Gebäude mittlerer Höhe (11 bis 30 Meter) und höherer Gebäude (30 bis 100 Meter). Die Klassifizierung zeigt, unter welchen Bedingungen PV-Fassaden heute ohne objektspezifische Brandtests gebaut werden können.
Für diese Fälle gibt es ein Nachweisverfahren, in dem Vorgaben für PV-Module, Kabelverlegung, Brandschutzmassnahmen und andere Aspekte definiert und als Erfahrungswerte aus früheren Brandversuchen abgeleitet wurden. Das Dokument gilt bis zur Veröffentlichung eines verbindlichen Stand-der-Technik-Papiers, die für Herbst 2024 geplant ist.

Siehe auch
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Memo Swissolar/VKF
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Memo Swissolar/VKF
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