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Die Installation einer Fotovoltaikanlage ist ein erster Schritt zur Abkehr von...
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) – was versteht man darunter?

22. April 2024

Seit Frühjahr 2020 entsteht der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch Zimel (ZEV Zimel) auf dem Bauland der Korporation Unterägeri. Das Areal umfasst derzeit 12 Gebäude mit 101 Wohnungen. Fünf weitere Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 48 Wohnungen sind momentan in Bau. Die Energieversorgung des Areals ist maximal lokal. Quelle: © smart-me.

Die Installation einer Fotovoltaikanlage ist ein erster Schritt zur Abkehr von fossilen Brennstoffen. Um die Vorteile der Photovoltaik in vollem Umfang ausschöpfen zu können, ist es jedoch unerlässlich, die Effizienz des Systems durch einen rationellen Verbrauch zu maximieren und eine Strategie in Bezug auf den Zusammenschluss der Nutzer zu entwickeln.

 

Definition:
Unter «Eigenverbrauch» wird der unmittelbare Verbrauch des Stroms zeitgleich mit der Produktion am Ort der Produktion oder die zeitgleiche Speicherung und der spätere Verbrauch am Ort der Produktion verstanden.

 

Das Ziel eines ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) ist es, den Strombezug aus dem Netz zu reduzieren und die Nutzung von Photovoltaik-Eigenstromerzeugung zu optimieren/maximieren (Eigenverbrauch).

 

Die Diskrepanz zwischen photovoltaischer Energieerzeugung und Verbrauchernachfrage führt zu relativ geringen Eigenverbrauchsquoten, ausser wenn vor Ort teure Speicherlösungen verfügbar sind. Eine Alternative zu Batterien ist die Bündelung der Nachfrage mehrerer Prosumer (Verbraucher), da sich das kollektive Lastdiagramm besser an die Verfügbarkeit von Photovoltaikstrom anpassen kann.

Schematische Tagesganglinie für Produktion und Verbrauch mit einer Photovoltaikanlage. © Basler& Hofmann AG.

In der Regel erhält jeder Endverbraucher einen eigenen Stromzähler und ein eigenes Abonnement für die Stromversorgung. Nach der Gründung des ZEV wird ein zentraler Stromzähler für die gesamte Energiegemeinschaft installiert. Das Elektrizitätswerk verwaltet nur diesen Zähler, während der Anlagenbesitzer sich um die Ablesung und Abrechnung der einzelnen privaten Zähler der Nutzer kümmert.

 

Die Kosten für die Endverbraucher sind in der Regel niedriger als der Durchschnittstarif des Elektrizitätswerks, da die Verwaltungskosten geringer sind. Für den dem ZEV zugeteilten zentralen Zähler wird ein einziger Vertrag mit dem Stromversorger abgeschlossen. Zudem dürfen die Kosten für den gelieferten Strom auf keinen Fall höher sein als diejenigen für ein gleichwertiges Produkt, das vom örtlichen Elektrizitätswerk geliefert wird.

 

Die lokalen Elektrizitätswerke sind zwar verpflichtet, überschüssigen Strom abzukaufen, aber die Vergütungssätze liegen in der Regel weit unter dem Preis des von ihnen gelieferten Stroms. Deshalb gilt für jede ZEV: je grösser der Anteil der von ihr selbst erzeugten Energie ist, die sie vor Ort verbrauchen können, desto weniger Strom muss sie aus dem Netz beziehen.

 

Grundsätzlich ist ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch sowohl für den Endverbraucher von Vorteil, der weniger für den Strom bezahlt, als auch für den Eigentümer der Anlage, der die von seiner Anlage produzierte Energie zu einem höheren Preis verkaufen kann, als wenn er sie an ein Elektrizitätswerk verkaufen würde. Es ist zu beachten, dass die Vergütung von Energie und Zertifikaten jährlich von den kantonalen Elektrizitätswerken unter Berücksichtigung der Entwicklung des Schweizer Elektrizitätsindex „Swissix“ und der Preise für Herkunftsnachweise (HKN) festgelegt.

 

Mit Ausnahme des Rekordpreises von 22 ct/kWh im Jahr 2022, der auf die starke Instabilität des Energiemarktes aufgrund des Krieges in der Ukraine und die damit verbundenen Gasversorgungsprobleme zurückzuführen ist, tendieren die Tarife im Tessin eher zu Werten unter 10 ct/kWh (8,5 ct/kWh im Jahr 2023).

 

Ergo: Es ist sowohl für Stockwerkeigentum als auch für Ertragsgebäude eine finanziell attraktive Lösung.

 

Weitere Informationen finden Sie im Dokument „Leitfaden Eigenverbrauch“, das im Auftrag von EnergieSchweiz durch Swissolar, dem Hauseigentümerverband (HEV Schweiz), dem Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverband (SMV) und unter Einbezug des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) ausgearbeitet wurde.

Seit 2018 erlaubt das Eidg. Energiegesetz die Gründung von Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV), die es mehreren Verbrauchern ermöglichen, die von einer oder mehreren PV-Anlagen erzeugte Energie gemeinsam zu nutzen. Quelle: © Solarspar.

Ein Beispiel: Lugaggia Innovation Community (LIC)

 

Ein Beispiel: Lugaggia Innovation Community (LIC)
Im Tessin ist das Projekt „Lugaggia Innovation Community“ ins Rampenlicht gerückt und löst nun weitere ähnliche Initiativen aus.
Das Pilotprojekt brachte 18 Eigentümer von Einfamilienhäusern zusammen, von denen sechs mit Photovoltaikanlagen (insgesamt 72 kWp) ausgestattet sind. Sie bilden ein ZEV, der auch die Photovoltaikproduktion der Anlage des nahe gelegenen Kindergartens (30 kWp) einbezieht. Eine Quartierbatterie (60 kWh) und ein auf Blockchain-Technologie basierender Kontrollmechanismus wurden ebenfalls integriert.

 

Dank der Batterie und des Lastmanagements konnte der Eigenverbrauch deutlich auf 94 % gesteigert werden. Dies entlastet das lokale Verteilernetz und macht den Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Solarstrom für die Endverbrauchenden im ZEV rentabler. ZEV-Haushalte erhalten Energie zu durchschnittlich 16 Rappen pro kWh günstiger als Nicht-ZEV-Haushalte. Die Besitzer von PV-Anlagen innerhalb eines ZEV können ihre Energie auch zu besseren Preisen verkaufen als die Vergütungssätze, die in der Regel vom lokalen Stromversorger berechnet werden.

 

Das Projekt wurde von 2019 bis 2021 vom Bundesamt für Energie unterstützt und gewann 2023 den Watt d’Or.

Der ZEV in Lugaggia umfasst sechs Photovoltaikanlagen (mit einer Sonne gekennzeichnet). Auf dem Gelände des Kindergartens ist auch eine Speicherbatterie installiert (oben). Quelle: SUPSI.

Siehe auch
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EnergieSchweiz
Instrumente und Dokumente
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Leitfaden Eigenverbrauch
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